Leistet ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang ein Weihnachtsgeld an einen
Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft
auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem regelmäßigen Verhalten
grundsätzlich schließen, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft verpflichten.
Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag kann
das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht hindern.

Lesen Sie die Details zur Entscheidung in unserem Urteil
des Monats Dezember
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