Zum Jahreswechsel haben sich insbesondere im Steuerrecht wichtige Änderungen
ergeben.
Im Einzelnen sind dies:

Abschaffung der
Steuerfreiheit für Abfindungen

Zukünftig
sind Abfindungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung o.ä. erhält,
zu versteuern. Eine Übergangsregelung sieht jedoch aus
Vertrauensschutzgründen die Weiteranwendung der bisherigen begrenzten
Steuerfreiheit vor für Entlassungen vor dem 01. Januar 2006, soweit die
Abfindungen, Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen dem Arbeitnehmer vor dem
01. Januar 2008 zufließen.

Abschaffung der
Steuerfreiheit für Zuwendungen anlässlich einer Geburt oder Hochzeit

Die auf € 315,00 begrenzte Steuerbefreiung für besondere Zuwendungen eines
Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich ihrer Eheschließung oder der
Geburt eines Kindes wurde zum 01. Januar 2006 ersatzlos gestrichen.


Abschaffung der Berücksichtigung von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben

Zukünftig sind Steuerberatungskosten, die keine Betriebsausgaben oder
Werbungskosten darstellen, als Sonderausgaben nicht mehr abziehbar.


Abschaffung der Eigenheimzulage

Für Neufälle wird die
Eigenheimzulage ab dem 01. Januar 2006 abgeschafft. Unberührt bleiben jedoch
alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten
Sachverhalte. Somit wird nicht in langjährige Planungen eingegriffen, denn
wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis zum 31.
Dezember 2005 den Bauantrag gestellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem
Zeitpunkt abgeschlossen hat, erhält die Förderung nach dem bis dahin
geltenden Eigenheimzulagegesetz, sofern die weiteren rechtlichen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Steuerrechtler Rechtsanwalt
Thorsten Schmitter
zur Verfügung.