Kündigung nach Entwendung von acht halben Brötchen unwirksam
Weil eine Krankenschwester aus einem Kühlschrank acht halbe belegte Brötchen, die nicht für das Krankenhauspersonal bestimmt waren, nahm und auch verzehrte, wurde sie von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Dagegen wehrte sie sich in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Die Frau ist seit 1991 bei ihrem Arbeitgeber, der mehrere Krankenhäuser in Hamburg betreibt, beschäftigt und ist…

