AGG-Klage einer nicht-binären Person abgewiesen
Diskriminierungsvorwürfe in Bewerbungsverfahren sind immer wieder Anlass für Gerichtsverfahren. Das Arbeitsgericht Berlin hatte nun die Klage einer nicht-binären Person auf Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen im Rahmen einer Bewerbung abgewiesen. Diverse Person wurde mit “Herr” angeschrieben Die klagende Person, die den Geschlechtseintrag “divers” führt, hatte sich…










