Im Nicht-EU-Ausland ausgestellte Krankschreibung
Für den Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer in Deutschland ausgestellten AU. Er kann somit erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen.…









