Kündigung eines DDR-Altmietvertrags wegen Eigenbedarfs

Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum kann bei Einhaltung der entsprechenden Vorschriften wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Seit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland ist das nach heutigem Recht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich. So das Urteil des Bundesgerichtshofs. Zum Hintergrund: Die Beklagten sind aufgrund eines im Juli…