Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Handwerker den Lohn
Einem Handwerker, der einen Kunden nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, steht im Fall des Widerrufs auch nach vollständig erbrachter Arbeit kein Geld zu. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankenthal, das die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des kompletten Werklohns deshalb abgewiesen hat. Im April 2024 bestellte der Besitzer eines völlig verwilderten Grundstücks im Landkreis…