Fristen für Kündigungsschutzklage einer Schwangeren
Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können. Eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage ist demnach zu kurz, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Das Arbeitsgericht Mainz hatte ihm die Frage vorgelegt, ob dieser Zeitrahmen mit der Richtlinie 92/85/EWG…