Fehlende Preisangaben zu vorinstallierter Software auf Laptop
Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt an sich keine unlautere Geschäftspraxis dar. Ebenso ist das Fehlen einer separaten Preisangabe für vorinstallierten Programme keine irreführende Geschäftspraxis. So lässt sich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu einer in Frankreich verhandelten Rechtssache zusammenfassen. Der Kläger kaufte im Jahr 2008 in Frankreich einen Laptop der Marke Sony…








