Schadensersatz für Filesharing von Musik
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für das “Filesharing”, das öffentliche Zugangmachen von Dateien in einer Internet-Tauschbörse, in diesem Falle eines Musiktitels, ein Schadensersatz von 300 Euro pro Titel an den Rechtsinhaber zu zahlen ist. Die Klägerin gehört zu den führenden deutschen Tonträgerherstellern. Der Beklagte ist Inhaber eines DSL-Anschlusses, zu dem die Klägerinnen feststellten, dass…




