Preisauszeichnung auch im Schaufenster
Viele Internethändler haben noch ein Ladengeschäft. Gern übersehen wird, dass – vereinfacht gesagt – alle Waren im Schaufenster gemäß § 4 Preisangabenverordnung mit einem Preis ausgezeichnet sein müssen. Dies gilt selbst für sehr hochwertige Produkte oder sogar für Attrappen. Eine dort fehlende Preisauszeichnung kann abgemahnt werden. Foto: Franz Patzal / pixelio.de






