Betriebliche Verhältnisse mit Überwachung in der Nazi-Zeit verglichen
Übt ein Betriebsratsmitglied unter Bezugnahme auf das NS-Regime Kritik an einer geplanten Kontrolle der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber, so rechtfertigt dies keine außerordentliche Kündigung, wenn die Äußerung darauf hinausläuft, einer Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse in diese Richtung vorzubeugen. Darauf verweist der VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Bezug auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf…