Fahrten im Mannschaftsbus können Nachtarbeit sein
Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf können die Fahrzeiten im Mannschaftsbus zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Geklagt hatte ein Team, deren angestellten Spieler und Betreuer arbeitsvertraglich verpflichtet sind, zu…