Äußerung “F*** you” kein Kündigungsgrund für den Mietvertrag
Aus vielen Gründen kann es zwischen Mieter und Vermieter zu Unstimmigkeiten kommen. Sofern der Vermieter selbst nicht vor Ort wohnt und einen Verwalter mit der Vermietung seiner Immobilie beauftragt hat, bekommt oft dieser den Unmut des Mieters ab. So auch in einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick, auf die die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen…