Händler wirbt “olympiaverdächtig” für eigene Sportartikel
Die Verwendung der Bezeichnungen “olympiaverdächtig” und “olympiareif” im geschäftlichen Verkehr für die Bewerbung von Sporttextilien als solche verstößt nicht gegen das Olympia-Schutzgesetz. Die Einschätzung vertritt der unter anderem für den Gewerblichen Rechtsschutz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Zum Hintergrund: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte einen Textilgroßhandel verklagt, der während der Olympischen Spiele 2016 auf seiner Internetseite für…