Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten

Eine Lehrkraft kann die Aufwendungen für einen sogenannten “Schulhund” anteilig von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf auf die Klage einer Lehrerin entschieden, die an einer weiterführenden Schule ihren privat angeschafften Hund im Unterricht als “Schulhund” einsetzt. In Abstimmung mit der Schulleitung nimmt sie den speziell ausgebildeten Hund an jedem Tag in die Schule mit. Dort…