Anspruch auf “Elterngeld Plus” bei längerer Erkrankung
Zusätzliche vier Monate “Elterngeld Plus” als Partnerschaftsbonus erhalten Eltern nur, wenn beide Elternteile ihr Kind betreuen und gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Während einer Arbeitsunfähigkeit besteht die Erwerbstätigkeit nach den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nur bis zum Ende der Lohnfortzahlung weiter. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass ein…