18 Monate Fahrtenbuch wegen zweier Verkehrsverstöße
Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für die Dauer von 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein in Bottrop zugelassenes Fahrzeug im Düsseldorfer “Kö-Bogen-Tunnel” mit 9 km/h mehr als erlaubt…










