Exklusivauftrag eines Maklers darf sich automatisch verlängern
Einem Immobilienmakler kann gemäß seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeten Makleralleinauftrag erteilt werden, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird. Das hat der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Geklagt hatte eine Maklerin,…