Beginn der Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers

Die Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über eine erste Immobilie. Erst durch den entsprechenden Kauf sei er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. In dem Streitfall ist die Klägerin eine Anfang 2011 gegründete Gesellschaft, deren Wirtschaftsjahr am 1. Juni eines Jahres beginnt…