Keine SGB-II-Leistungen während eines dualen Studiums

Wer ein duales Studium absolviert, hat keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil entschieden, das es nun bekannt gemacht hat. Die Revision hiergegen ist mittlerweile beim Bundessozialgericht eingelegt worden. Eine endgültige rechtskräftige Entscheidung steht somit noch aus. Zum Verfahren: Der Kläger nahm nach Abbruch eines Universitätsstudiums ein Studium an…