Katholische Kirche lockert das Arbeitsrecht für ihre Mitarbeiter
Zum 1. August 2015 ist ein neues – liberaleres – Arbeitsrecht in der katholischen Kirche in Kraft getreten. Allerdings wird es nicht bundesweit umgesetzt, sondern bislang nur in 23 der 27 Diözesen. Die drei bayerischen Bistümer Eichstätt, Regensburg und Passau sowie Berlin sind vorerst nicht dabei. Die Liberalisierung des katholischen Arbeitsrechts sieht vor, dass wiederverheirateten…