Besonderheiten eines öffentlich geförderten Ausbildungsplatzes
Auszubildenden ist auch dann eine angemessene Vergütung zu gewähren, wenn die Ausbildungsplätze des Betriebs mit öffentlichen Geldern gefördert werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Funktion der Ausbildungsvergütung abzustellen. Sie soll dem Auszubildenden beziehungsweise seinen Eltern bei der Finanzierung des Lebensunterhalts eine Hilfe sein, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten…