Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit 10.04.15 – Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) selbst verschuldet, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im…

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit ist nur dann nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) selbst verschuldet, wenn ein Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig…