Seit 1. August gilt die “Button-Lösung”
Bereits im März wurde das Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Abo-Fallen im Internet verabschiedet. Durch eine Ergänzung von § 312 g BGB soll ein noch stärkerer Schutz der Verbraucher gegen Abzocke und Abi-Fallen im elektronischen Geschäftsverkehr erreicht werden. Die Regelung gilt daher ausschließlich für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.…





