Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Auslegung und Handhabung des Gesetzes muss allerdings der grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen. Das Tarifeinheitsgesetz regelt Konflikte im Zusammenhang mit der Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb. Es ordnet an, dass im Fall der Kollision der…