Staat übernimmt nicht die Kosten für den Abiball

Beim für sie zuständigen Jobcenter beantragten die Klärgerinnen die zuschussweise Übernahme der Kosten für ihren Abiball: jeweils 100 Euro für die Anmietung einer Lokalität, 27 Euro für den Eintritt sowie etwa 90 Euro für neue Kleider und Schuhe. Nachdem das Sozialgericht Düsseldorf die Ablehnung des Jobcenters bestätigt hatte, wies auch das Landessozialgericht NRW die Berufung…