Unbelegte Brötchen mit Kaffee sind noch kein Frühstück

Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Streitfall zwischen einem spendablen Arbeitgeber und dem Finanzamt entschieden. Die Firma stellte ihren Mitarbeitern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr kostenlos bereit. Das zuständige Finanzamt sah dies als ein Frühstück an, das…