Keine Beseitigung von Birken wegen Laubfall und Pollenflug

Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn in aller Regel nicht die Beseitigung von Bäumen wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück verlangen, wenn die für die Anpflanzung bestehenden landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit zweier Eigentümer benachbarter Grundstücke in Baden-Württemberg entschieden. Auf dem Grundstück des Beklagten…