Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen nur mit 3G-Nachweis
Ratsmitglieder dürfen derzeit nur mit Nachweis einer Immunisierung oder Testung an Rats- und Ausschusssitzungen ihrer Kommune teilnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Der gegen den Bürgermeister gerichtete Eilantrag eines Ratsmitglieds aus Salzkotten, der auf freien Zugang zu allen Rats- und Ausschusssitzungen ohne einen solchen Nachweis zielte, hatte damit in zweiter Instanz keinen Erfolg.…