Polizei hätte Bewerber wegen Unterarm-Tattoo nicht ablehnen dürfen
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst nicht deshalb die Einstellung versagen, weil er auf seinem Unterarm eine großflächige Löwenkopf-Tätowierung trägt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt. Der Mann hatte sich für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2017 beworben .Auf der Innenseite seines…