Katholische Klinik kündigt Chefarzt wegen zweiter Ehe nach Scheidung

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat sich erneut mit dem Arbeitsrecht der Kirchen befasst. Im aktuellen Fall ließe sich nach Ansicht der Richter die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung als eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen. Die Angelegenheit wurde zur Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht zurück…