Nach Urteil des LAG: Achtung bei befristeten Arbeitsverträgen!

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) hat sich jetzt in einer aktuellen Entscheidung über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinweggesetzt.  Aus diesem Anlass weist Thorsten Schmitter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, darauf hin, dass jeder Arbeitgeber gut beraten ist, den Wortlaut des § 14 II, S. 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) genau zu beachten und empfiehlt im Zweifelsfall die Beratung durch…