Verkürzte Verjährungsklausel in den AGB ist unwirksam
Gewährleistungsansprüche können nicht bereits nach einem Jahr verjähren, dies gilt sowohl gegenüber Verbrauchern sowie zwischen Unternehmen. Eine entsprechend verfasste Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unangemessene Benachteiligung dar und ist deshalb unwirksam. So entschied der Bundesgerichtshof im Falle einer verkürzten Verjährungsklausel bei einem Gebrauchtwagenkauf. Der Kläger hatte im Juni 2007 einen gebrauchten Audi…