Dienstunfallschutz für Beamte auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes

Ein Beamter ist auch dann vom Dienstunfallschutz erfasst, wenn er während seiner Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette aufsucht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Eine Beamtin des Landes Berlin hatte während ihrer regulären Dienstzeit die im Dienstgebäude gelegene Toilette aufgesucht. Dabei stieß sie mit dem Kopf gegen den Flügel eines Fensters und zog…