Kündigungsschutz eines Vorab-Initiators für eine Betriebsratswahl
Der Sonderkündigungsschutz eines sogenannten Vorfeld-Initiators einer Betriebsratswahl ist nicht per se geeignet, einen Weiterbeschäftigungsanspruch im gekündigten Arbeitsverhältnis zu begründen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Vorfeld-Initiatoren sind Arbeitnehmer, die in einem frühen Stadium ihre Absicht zur Gründung eines Betriebsrats in einer notariell beglaubigten Erklärung dokumentieren und entsprechende Vorbereitungshandlungen unternehmen. In einem bestehenden Arbeitsverhältnis hat ein…










