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“Mettwoch” und “Dönerstag” in der Mittagspause – und jetzt auch “We(e)dnesday” in der Raucherpause? Für viele Menschen (nicht nur im Freistaat Bayern) ist es vollkommen normal, in der Mittagspause zum Essen ein Gläschen Wein oder ein Glas Bier zu trinken. Wird es künftig auch normal sein, in der Raucherpause anstatt zur Zigarette zu einem Joint zu greifen, wo der Besitz und Konsum von Cannabis nun weitestgehend legal ist?

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in bestimmten Mengen legal. Für den Konsum an bestimmten Orten und in bestimmten Bereichen trifft das Cannabisgesetz Einschränkungen, zu dem generellen Konsum am Arbeitsplatz oder während der Arbeitszeit verhält es sich jedoch nicht. Lediglich für bestimmte Berufsgruppe werden in Spezialgesetzen Reglementierungen angeordnet. Heißt das, dass Arbeitnehmer künftig uneingeschränkt am Arbeitsplatz während der Pausen “kiffen” dürfen? Grundsätzlich: Ja!

In vielen Arbeits- und Tarifverträgen finden sich Reglungen zu dem Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen. Durch die Legalisierung von Cannabis fällt diese Substanz nun nicht mehr unter die bisherigen Ge- und Verbote, sodass der Konsum und Besitz am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit grundsätzlich erlaubt ist, sofern dies nicht zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit führt. Daher sind Arbeitgeber und Unternehmen gut beraten, klare Regelungen hinsichtlich des Besitzes und Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz zu treffen, um gegebenenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen zu können.

Um sich beim Umgang mit dem Thema Cannabiskonsum am Arbeitsplatz rechtssicher aufzustellen, ist daher eine juristische Beratung zu empfehlen. Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.