Verdorbenes Obst und Gemüse sind noch kein Kündigungsgrund
Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung der dafür verantwortlichen Person. Dies hat das Arbeitsgericht Siegburg im Falle eines stellvertretenden Filialleiters entschieden. Der Beschäftigte war seit sieben Jahren als stellvertretender Filialleiter bei dem beklagten Discounter tätig und unter anderem für die Frischetheke zuständig.…