Sturz beim Firmenlauf: Arbeitnehmer nicht unfallversichert
Stürzt eine Arbeitnehmerin bei einem sogenannten Firmenlauf, steht sie dann nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die betroffene Frau nahm als Inlineskaterin gemeinsam mit Kollegen aus ihrem Unternehmen am Berliner Firmenlauf im Tiergarten teil. Dabei handelte es sich um eine von einem Berliner Sportverein organisierte Veranstaltung,…










