Voraussetzungen für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes
Für die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen ist die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu – sofern auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Eine…

