Altes FH-Diplom berechtigt zur Eintragung in die Architektenliste

In die Architektenliste ist auch einzutragen, wer in der Vergangenheit an einer deutschen Fachhochschule erfolgreich einen auf Architektur ausgerichteten, auf drei Jahre angelegten Diplomstudiengang abgeschlossen hat und eine vierjährige Berufserfahrung nachweisen kann. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Der in Soest wohnhafte Kläger hatte im Jahr 1989 einen auf eine dreijährige Regelstudienzeit angelegten Diplomstudiengang…