Kabinenpersonal auf Leihbasis bei der Deutschen Lufthansa
Nach mündlicher Verhandlung hat das Hessische Landesarbeitsgericht die Beschwerde der Gruppenvertretung der Flugbegleiter der Deutschen Lufthansa gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen. Die Gruppenvertretung wollte mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass Flugzeuge der Deutschen Lufthansa weiterhin nur mit eigenem Kabinenpersonal und nicht mit Flugbegleiterinnen und Flugbegleitern aus Leiharbeitsunternehmen…

