Hängebauchschweine gehören nicht in ein Wohngebiet

Zwei Hängebauchschweine dürfen nicht weiter im Garten eines Wohngrundstücks in Recklinghausen gehalten werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Die Stadt war gegen die Schweinehaltung unter anderem eingeschritten, weil insbesondere die Belästigung der Nachbarn durch Gerüche ein öffentliches Interesse an einer sofortigen Nutzungsuntersagung begründete. Das Verwaltungsgericht hielt diese Verfügung für rechtmäßig, weil die Halterin der…