Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings diesen befristeten Beschäftigten, indem er diesem wegen seines Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat er einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz. Der Kläger in diesem Fall hatte…