Bundesnetzagentur darf Namen von überprüftem Energielieferanten nennen

Die Bundesnetzagentur durfte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass sie einem Energielieferanten dessen Tätigkeit zum Schutz der Haushaltskunden untersagt hat. Die Pressemitteilung durfte auch den Hinweis enthalten, das Unternehmen halte nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen. Der betroffene Gaslieferant hatte Ende 2021 gegenüber etwa 370.000 Kunden…