Lohnfortzahlung und Verdienstausfall wegen Corona-Quarantäne
Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter für die Zeit seiner Quarantäne wegen einer Corona-Infektion Lohnfortzahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sie sind auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion dazu verpflichtet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hatte eine Gebäudereinigungsfirma, deren Mitarbeiterin im November 2022 aufgrund eines PCR-Tests positiv auf…

