Nennung des Kennworts zur Sperrung einer SIM-Karte unzumutbar

Ein Telekommunikationsunternehmen darf vom Kunden nicht verlangen, neben seiner Rufnummer auch sein persönliches Kennwort zu nennen, um seine SIM-Karte sperren zu lassen. Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) für unwirksam erklärt. Darin hieß es unter anderem: 7. Sperre 7.1 Der Diensteanbieter darf Sprachkommunikationsdienste und Internetzugangsdienste nach Maßgabe des § 61…