Leistungen einer Hygienefachkraft von der Umsatzsteuer befreit

Gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft sind nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL) umsatzsteuerfrei. Dies hat der 15. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat er die Revision zugelassen. Der Kläger ist ausgebildeter Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene und als selbstständige Hygienefachkraft tätig. Seine Leistungen erbringt er unter…