Gericht bestätigt: Fahrrad und Smartphone für Fahrradlieferanten

Fahrradlieferanten (sogenannte “Rider”), die ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die ihre Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon. Ein entsprechendes Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts, über das wir hier bereits berichteten, wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Der Kläger liefert…