Massenentlassungen aus Krankheitsgründen müssen angezeigt werden

Ein Sicherheitsdienstleister am Flughafen Düsseldorf hatte im Zeitraum vom 25. November bis zum 22. Dezember 2020 insgesamt 34 Kündigungen aus krankheitsbedingten Gründen ausgesprochen. Als Massenentlassung wurde dieses Vorgehen vom Arbeitgeber, der mehr als 500 Beschäftigte zählt, bei der Agentur für Arbeit nicht angezeigt. Hiergegen wandte sich ein Arbeitnehmer erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage. Der Kläger war…