Beendigung der Amtszeit einer Vertretung für Schwerbehinderte

Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet, wenn ein gewisser Schwellenwert unterschritten wird. Das regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. In einem Verfahren am Landesarbeitsgericht Köln stritten die Beteiligten um die Fortdauer der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung, nachdem die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter in ihrem Betrieb unter die Zahl von fünf abgesunken war. Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung am…