Gekündigt nach privaten Äußerungen bei Whatsapp

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins aufgrund von herabwürdigenden und verächtlichen Äußerungen in einem Whatsapp-Chat für unwirksam erklärt. Stattdessen wurde das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung per Gerichtsbeschluss aufgelöst. Der Verein, dem unter anderem der Landkreis sowie weitere Kommunen als Mitglieder angehören, ist überwiegend in der Flüchtlingshilfe tätig. Seine…